Jede dritte Position im Management? Eine Managerin, kein Mann. Genauer: 27 Prozent. In Aufsichtsräten lag ihr Anteil 2009 bei 9,8 Prozent, in den Vorständen der 200 größten Unternehmen bei 2,5 Prozent. Was für, was gegen eine Frauenquote spricht, analysiert Gregor Landwehr…
In den obersten Bundesbehörden des öffentlichen Dienstes liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen bei 23 Prozent. Die Gründe für die Lohnlücke und die geringe Teilhabe von Frauen an Führungspositionen sind vielfältig, so der Vorstand der Frauenunion.
Zahlreiche Faktoren wie etwa das Berufswahlverhalten von Frauen, Erwerbsunterbrechungen wegen der Kindererziehung, Schwierigkeiten beim beruflichen Wiedereinstieg und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, schlechtere Aufstiegschancen und vor allem nach wie vor feste Rollenzuschreibungen und Vorurteile wirken sich insgesamt nachteilig aus.
„23,2 Prozent Gehaltsunterschied“
Die Frauenunion der CDU möchten den Anteils von Frauen in Führungspositionen erhöhen.Außerdem sollen Frauen genau so viel verdienen wie Männer. Momentan gibt es einen Unterschied von 23,2 Prozent zwischen Frauen und Männern bei der Bezahlung.
Ein Konzept zur Überwindung der Entgeltungleichheit und der geringen Teilhabe von Frauen in Führungspositionen muss daher viele Ansatzpunkte umfassen. Es ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft, dass sich die Potentiale von Frauen und Männern gleichermaßen entfalten können.
Forderungen der Frauen-Union
- Wegen der Bedeutung für die künftige wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands sollen die Aspekte der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung aufgenommen werden.
- Zugleich würden damit nach wie vor bestehende Defizite stärker in den Blick von in der Wirtschaft Tätigen gerückt.
- Wir fordern Unternehmen in Deutschland auf, die „Charta der Vielfalt“ zu unterschreiben. Damit verpflichten sie sich, sich in ihrem Unternehmen aktiv für Diversity einzusetzen.
- Wir fordern die intensive Information über das beratungsgestützte Lohntestverfahren Logib-D, auch durch die Dachverbände der Wirtschaft, bei Arbeitgebern und weitergehende Maßnahmen in den Unternehmen, falls Entgeltunterschiede deutlich werden.
- Der Bundesregierung, dem Parlament, den Bundestagsfraktionen und den Parteien kommt eine wichtige Vorbildfunktion zu. Wir fordern sie daher auf, Logib-D in ihrem eigenen Verantwortungsbereich anzuwenden. Die CDU Deutschlands sollte hierbei vorangehen.
- Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll nur an Unternehmen erfolgen, bei denen Entgeltgleichheit gegeben ist. Der Nachweis könnte wie in der Schweiz durch das Lohntestverfahren Logib-D erfolgen.
- Wir fordern Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf, mehr Frauen in Tarifkommissionen zu entsenden. Die Mitglieder der Tarifkommissionen sollen das Problem der Entgeltgleichheit, diskriminierungsfreie Arbeitsbewertungsverfahren und Arbeitsbewertungen verstärkt in Tarifverhandlungen berücksichtigen.
- Der Frauenanteil in Aufsichtsräten ist zeitnah so erhöhen, dass ein Mindestanteil von einem Drittel in Aufsichtsräten erreicht wird. Das Ziel muss sein, dass beide Geschlechter mit mindestens 40 Prozent in Aufsichtsräten vertreten sind.
- Im Deutschen Corporate Governance Kodex ist festzulegen, dass bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern mindestens ein Drittel Frauen nominiert werden. Die ansteigende Zahl der Frauen sollte jährlich dokumentiert und veröffentlicht werden.
- Wir fordern eine gesetzliche Regelung für die Seite der Anteilseigner in mitbestimmungspflichtigen Unternehmen. Den Vertretern der Anteilseignerseite in Aufsichtsräten von privaten und öffentlichen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Europäischen Gesellschaften (SE) mit mehr als 100 Mitarbeitern sollen zu mindestens ein Drittel Frauen angehören, eine Frauenquote.
- Für die Arbeitnehmerseite fordern wir eine gesetzliche Regelung, wonach unter den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerseite Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Belegschaft, mindestens aber zu einem Drittel, vertreten sein müssen.
- Wir fordern Qualifizierungsangebote und die Steigerung der fachlichen Qualität aller Aufsichtsratsmitglieder.
- Im Deutschen Corporate Governance Kodex ist zu verankern, dass der Aufsichtsrat bei der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands verpflichtet wird, auf eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern im Vorstand zu achten. Parallel sollten entsprechende Berichtpflichten vereinbart werden.
- In Norwegen konnte mit der Einführung gesetzlicher Regelungen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft innerhalb weniger Jahre die Zielsetzung von 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten erreicht werden. Andere europäische Nachbarländer planen derzeit vergleichbare Regelungen. Wir fordern daher jetzt konkrete Schritte in Deutschland, um zu mehr Gleichberechtigung auch in diesem Bereich zu kommen.
- Wie steht es aber mit der Frauenbeteiligung im Mittelstand, der die weitaus größte Zahl der Unternehmen in Deutschland ausmacht?
- Bei knapp jedem fünften mittelständischen Unternehmen in Deutschland (18,9 Prozent) ist zumindest eine Frau in der obersten Führungsebene vertreten.
- In Abgrenzung zu Großunternehmen wird der deutsche Mittelstand demnach häufiger von einer Frau geführt. So weisen Unternehmen mit einer Bilanzsumme von über 1 Milliarde € einen geringeren Frauenanteil in der obersten Führungsriege auf. Nur in 13,9 Prozent dieser Unternehmen ist eine Frau im Top-Management vertreten. Unter den DAX Unternehmen ist das bei drei von 30 Unternehmen der Fall.
Der Anteil der Unternehmen, in denen eine Frau als Unternehmer bzw. Führungskraft tätig ist, sinkt mit der Betriebsgröße. Während in 19,9 Prozent der kleinen Unternehmen mit einer Bilanzsumme von bis zu 0,5 Millionen Euro eine Frau im Management vertreten ist, ist das bei größeren Mittelständlern mit einer Bilanzsumme zwischen zehn und 43 Millionen Euro nur bei jedem sechsten Unternehmen (16,2 Prozent) der Fall.
Die Angaben beruhen auf mehr als 355.000 repräsentativ ausgewählten Unternehmen in der Creditreform Datenbank mit einer Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro lt. (KMU-Definition der Europäischen Kommission: Unternehmen dieser Größenklasse sind meist inhabergeführt bzw. Familienunternehmen und verfügen selten über angestellte Manager).
Über den Autor: Christian Gregor Landwehr debattiert gerne über politische Themen. Dazu hat er 2011 das Online-Portal „debatare“ gegründet. Sein Wunsch? Mehr Meinungen statt bloß Meldungen…
Artikelbild: Dean Drobot/ Shutterstock
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